Trinkwasserqualität
Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass ein Mensch es sein Leben lang unbedenklich trinken kann. Hierfür muss das Wasser frei von Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften besitzen. Es muss keimarm sein, appetitlich , farb- und geruchlos, kühl und geschmacklich einwandfrei.
Gesundheits- und Verbraucherschutz: Die Trinkwasserverordnung
Am 1. Januar 2003 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 in Kraft getreten. Sie dient insbesondere der Verbesserung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes.
Wichtige Änderungen gegenüber der alten Trinkwasserverordnung:
- Die zuständigen Behörden und Wasserversorgungsunternehmen sind verpflichtet, die Verbraucher umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.
- Das Gesundheitsamt hat sicherzustellen, dass die Verbraucher über zeitlich begrenzte Abweichungen von den Grenzwerten und gegebenenfalls über von ihnen selbst zu treffende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit informiert werden.
- Ausdrücklich betont wird, dass die festgelegten Grenzwerte am Zapfhahn des Endverbrauchers einzuhalten sind. Behördliche Kontrollen, insbesondere in öffentlichen Gebäuden, sollen dies überwachen.
- Einige Grenzwerte wurden entsprechend den Vorgaben der EG-Trinkwasserrichtlinie geändert bzw. neu aufgenommen. Eine wichtige Änderung ist die schrittweise Herabsetzung der zulässigen Höchstkonzentration von Blei im Trinkwasser von derzeit 0,040 Milligramm je Liter (mg/l) auf 0,025 mg/l ab dem 01.12.2003 und auf 0,010 mg/l ab dem 1.12.2013.
Die Trinkwasserverordnung (PDF; 205,42 kB) erhalten Sie hier als PDF-Download.




