Blei im Trinkwasser
Trinkwasser ist eines der wichtigsten Lebensmittel und spielt für die menschliche Gesundheit eine besondere Rolle.
Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird anhand der Trinkwasserverordnung geregelt und überprüft, kann aber unter ungünstigen Voraussetzungen durch die Hausinstallation nachteilig beeinflusst werden. So können in Altbauten (Baujahr bis etwa 1970) Trinkwasserrohre aus Blei verarbeitet worden sein.
Bei einer längeren Verweilzeit des Wassers in den Rohren, kann Blei aus den Wandungen der Rohrleitung gelöst und in das Trinkwasser abgegeben werden. Blei ist gesundheitsschädlich. Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere sollten kein Wasser aus Bleileitungen erhalten.
Im Trinkwasser der SWK ist kein Blei nachweisbar.
Grenzwerte für Blei
Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser ist in der neuen Trinkwasserverordnung in zwei Stufen verschärft worden:
- 01.12.2003 bis 30.11.2013: 0,025 mg/l
- ab 01.12.2013: 0,010 mg/l
Blei-Untersuchungen werden vom SWK-Labor durchgeführt.
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